
DAT047 Telegram vs. Deutschland
Telegram liefert Daten an deutsche Behörden und löscht Daten. Andreas und Martin diskutieren über die neusten Entwicklungen bei Telegram, thematisieren aber auch überhaupt die (fehlende) Plattform-Regulierung.
Telegram liefert Daten an deutsche Behörden und löscht Daten. Andreas und Martin diskutieren über die neusten Entwicklungen bei Telegram, thematisieren aber auch überhaupt die (fehlende) Plattform-Regulierung.
Andreas und Martin müssen dank geklonten Podcast-Stimmen in Zukunft allenfalls nicht mehr selbst sprechen. Erst einmal thematisieren sie aber Rückmeldungen zu bisherigen Episoden und empfehlen ausgewählte frühere Episoden zum Nachhören.
Die Stadt Zürich erlaubte kürzlich die Nutzung von Cloud-Diensten. Grundlage für den Entscheid bildete insbesondere ein Gutachten der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS. Im Gespräch beantworten die Rechtsanwälte Alexander Hofmann und Christian Laux die Fragen von Martin Steiger zu ihrem Cloud-Gutachten.
Die Stadt Zürich erlaubte kürzlich die Nutzung von Cloud-Diensten. Grundlage für den Entscheid bildete insbesondere ein Gutachten der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS. Im Gespräch beantworten die Rechtsanwälte Alexander Hofmann und Christian Laux die Fragen von Martin Steiger zu ihrem Cloud-Gutachten.
Die Stadt Zürich erlaubte kürzlich die Nutzung von Cloud-Diensten. Grundlage für den Entscheid bildete insbesondere ein Gutachten der Anwaltskanzlei LAUX LAWYERS. Im Gespräch beantworten die Rechtsanwälte Alexander Hofmann und Christian Laux die Fragen von Martin Steiger zu ihrem Cloud-Gutachten.
Andreas spielte mit Barbie-Puppen, hatte aber keine Stasi-Barbie. Seit dem 1. September 2022 gilt in der Schweiz die EU-Regulierung für drahtlose Geräte. Die direkte Übernahme von europäischem Recht wirft Fragen auf, aber letztlich lässt sich Andreas von Martin vom Sinn dieser Regulierung überzeugen … 💡
Die bislang amerikanischen E-Mail-Dienstleister Mailjet und Mailgun haben eine neue Eigentümerin in Schweden: Ist damit datenschutzrechtlich wieder alles im grünen Bereich? Und wieso trifft man selbst bei europäischen Anbietern hinter den Kulissen ständig auf amerikanische Tech-Unternehmen?
Andreas und Martin kommen auf das jüngste Webinar der Datenschutzpartner Academy zurück. Im Webinar ging es um die fünf wichtigsten Themen zur Umsetzung des neuen schweizerischen Datenschutzgesetzes per 1. September 2023. Wieso zum Beispiel wird man nicht bestraft, wenn man eine Datenpanne melden müsste, aber darauf verzichtet?
In Frankreich suchen Behörden mit Drohnen nach illegalen Swimmingpools. Wäre das auch in der Schweiz denkbar? Und wie steht es um die Ressourcen der kantonalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden?
Der Daten-Export in unsichere Drittstaaten kann mit europäischen Standarddatenschutzklauseln abgesichert werden. Aber was gilt aus schweizerischer Sicht, wenn Online-Dienste und andere Vertragspartner nicht bereit sind, die Schweiz und ihr Datenschutzrecht zu berücksichtigen?