DAT427 E-Evidence: Kapituliert die Schweiz vor der EU?
Schweizer Tech-Unternehmen dürfen Kundendaten mit einer Bewilligung direkt an europäische Strafverfolgungsbehörden herausgeben können, ohne sich nach Art. 271 StGB strafbar zu machen. Andreas Von Gunten und Martin Steiger kritisieren die einseitige Übergangslösung des Bundesrates und diskutieren, was sie für den Datenschutz, den Rechtsschutz die digitale Souveränität bedeutet. Besonders brisant: Die Bewilligungsmöglichkeit könnte Schweizer Providern ein wichtiges Argument gegen europäische Herausgabeanordnungen nehmen.