DAT056 Datenschutz-Generator

Shownotes

Weblinks:

Über die Datenschutz Plaudereien

Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten, Co-Gründer von Datenschutzpartner, plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz.

Impressum: https://www.datenschutzpartner.ch/impressum/

Kommentare (1)

Rafael

Zu der Frage: Wie oft sollte ich meine Datenschutzerklärung aktualisieren? Regelmässig? Warum denn? Wenn sich die Verarbeitung von Personendaten und die Datenschutzgesetze nicht ändern, sehe ich keinen Grund, warum man seine Datenschutzerklärung aktualisieren sollte. Alle sechs Monate aktualisieren? Wenn sich die Datenschutzgesetze nicht geändert haben und die Architektur der Datenverarbeitung/des Datenflusses unverändert bleibt, muss ich meine Datenschutzerklärung auch nicht anpassen. Ob da nun steht: Zuletzt geändert: 2018, spielt keine grosse Rolle. Ich kann ja zusätzlich einen Hinweis anbringen: Zuletzt auf Aktualität geprüft: Juni 2022. Das macht schon einen besseren Eindruck. Natürlich sollte dann auch eine Überprüfung zu dem genannten Zeitpunkt stattgefunden haben. Der Datenschutz wird schliesslich nicht besser, je öfter man die Datenschutzerklärung aktualisiert.

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