DAT150 Ethical Hacking ohne Strafbarbarkeit (Gina Moll und Tobias Castagna, Teil 1)
Shownotes
- Teil 2: Responsible Disclosure
- Teil 3: Klimakleber und White-Hat-Hacker
Thematisierte Fragen:
- Was ist das Nationale Testinstitut für Cybersicherheit (NTC)? Was sind seine Aufgaben?
- Wer finanziert das private NTC? Welche Verbindungen gibt es zu den Bundesbehörden?
- Was ist Ethical Hacking? Wie definiert man technische Begriffe, dass sie rechtlich fassbar sind?
- Welche Straftatbestände können White-Hat-Hacker verletzen?
- Was versprach sich das NTC vom Auftrag für das Rechtsgutachten?
- Unter welchen Voraussetzungen ist Ethical Hacking allenfalls nicht strafbar?
- Was ist unter einem rechtfertigenden Notstand zu verstehen?
- Welche Bedeutung hat der «Computerfrieden» beim Ethical Hacking?
Weblinks:
- Gina Moll (LinkedIn)
- Walder Wyss AG
- Tobias Castagna (LinkedIn)
- Nationales Testinstitut für Cybersicherheit (NTC)
- Vereinsstatuten (Nationales Testinstitut für Cybersicherheit)
- Rechtsgutachten: Webseite mit Medienmitteilung, Executive Summary und Volltext (Nationales Testinstitut für Cybersicherheit)
- Konzeptpapier «Schaffung eines Prüfinstituts für vernetzte Geräte unter dem Gesichtspunkt der Cyber-Sicherheit»
- SATW insights: Wie ein Institut IT-Security prüfen kann (Inside IT)
- Initiatoren und Unterstützer (Nationales Testinstitut für Cybersicherheit)
- Nationales Zentrum für Cybersicherheit (NCSC)
- Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Art. 143bis StGB)
- Rechtfertigender Notstand (Art. 17 StGB)
Über die Datenschutz Plaudereien
Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten, Co-Gründer von Datenschutzpartner, plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz.
Impressum: https://www.datenschutzpartner.ch/impressum/
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