
DAT289 Missbräuchliche Auskunftsbegehren (Jonas Baeriswyl, Teil 1)
Das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz ermöglicht Verantwortlichen, die Auskunft bei missbräuchlichen bzw. offensichtlich unbegründeten Begehren zu verweigern. Martin Steiger diskutiert mit Anwaltskollege Jonas Baeriswyl in zwei Teilen, was für ein Umgang mit Auskunftsbegehren für Verantwortliche und betroffene Personen empfehlenswert ist, gerade auch bei missbräuchlichen Auskunftsbegehren.