
DAT017 Telegram
Ein Blick auf die Datenschutzerklärung von Telegram zeigt, dass das Datenschutzrecht offensichtlich verletzt wird. Und wer profitiert eigentlich davon, dass Telegram in einschlägigen Kreisen fälschlicherweise als sicher gilt?
Ein Blick auf die Datenschutzerklärung von Telegram zeigt, dass das Datenschutzrecht offensichtlich verletzt wird. Und wer profitiert eigentlich davon, dass Telegram in einschlägigen Kreisen fälschlicherweise als sicher gilt?
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörde in der Stadt Bern empfiehlt die Nutzung von Nuudel statt Doodle. Andreas und Martin diskutieren, ob die Empfehlung sinnvoll ist und wie sie selbst Doodle nutzen (oder auch nicht).
Seit die Busfahrer im Höllental mit GPS überwacht werden, können Kletter:innen nicht mehr jenseits von Haltestellen aus- und einsteigen. Andreas und Martin nehmen einen Twitter-Beitrag aus Österreich zum Anlass, über Chilling Effects durch Überwachung zu sprechen.
Martin begrüsst Spezialgast Cornelia Diethelm, um zu erfahren, was sie angehenden Datenschutzverantwortlichen über Datenethik beibringt.
Die Zulassung von Microsoft 365 im Kanton Zürich könnte Vorbildwirkung haben. Dafür müsste der Kanton Zürich aber Transparenz schaffen. Andreas und Martin diskutieren, was für eine Bedeutung das Vertragswerk hat und wieso es dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen sollte.
Ein Twitter-Hinweis über die Datensicherheit unter dem Wickeltisch in einer Gästetoilette führt Andreas und Martin zu einer Diskussion über die Vorteile von Cloud-Infrastruktur und die Abhängigkeit von einzelnen Personen in kleinen Unternehmen. Und wer tauscht eigentlich noch Daten per USB-Stick aus? 🤫
Martin hielt soeben das Webinar «Wann benötigen wir einen Datenschutzbeauftragten?» für die Datenschutzpartner Academy. Andreas blickt auf das Webinar zurück und diskutiert mit Martin die wichtigsten Punkte aus seiner Sicht. Unter anderem: Der Datenschutzbeauftragte in Deutschland wird in der Schweiz als Datenschutzberaterin bezeichnet und ist immer freiwillig!
Was steht eigentlich im neuen Datenschutzgesetz in der Schweiz? Andreas und Martin starten mit dem Wortlaut von Art. 1 nDSG zum Zweck und enden beim Mythos der informationellen Selbstbestimmung.
Nein, das anwendbare Datenschutzrecht hängt grundsätzlich nicht von der Staatsbürgerschaft ab. Martin spricht Andreas auf diesen Datenschutz-Irrtum an, der ihm mindestens einmal pro Woche begegnet.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), der schweizerische Geheimdienst, hat politische Organisationen fichiert und damit einmal mehr das Gesetz verletzt. Andreas erinnert an den Fichenskandal, Martin hält eine wirksame Aufsicht nicht für möglich und fordert die Abschaffung von Geheimdiensten.