DAT089 Löschbegehren und Squarespace

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Über die Datenschutz Plaudereien

Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten, Co-Gründer von Datenschutzpartner, plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz.

Impressum: https://www.datenschutzpartner.ch/impressum/

Kommentare (1)

Rafael

Der Witz ist: Ich stelle einen Antrag auf Löschung. Es folgt die Meldung: Die Daten werden/wurden gelöscht. Was bedeutet hier "gelöscht"? Mit dem Mauszeiger in den Papierkorb geschoben und unwiederbringlich gelöscht sind zwei verschiedene Dinge. Aber nehmen wir einmal an, dass meine Daten unwiederbringlich gelöscht wurden. Wie sollen sie mich über eine Datenschutzverletzung (die Monate oder Jahre später entdeckt wurde, als ich noch Kunde war) mit einem hohen Risiko für die betroffene Person benachrichtigen, wenn sie meine Kontaktinformationen (E-Mail, Telefonnummer, Wohnanschrift) bereits gelöscht haben? Das ergibt irgendwie keinen Sinn. "Wir hatten vor zwei Jahren ein Datenleck mit Gesundheitsdaten, als der Mann noch Kunde war. Leider hatte er vor kurzem einen Löschungsantrag gestellt, und wir haben seine Daten gelöscht. Jetzt können wir den Kunden #27499 nicht benachrichtigen! Schade." Immerhin bin ich als Kunde verpflichtet, die Kontaktdaten richtig und aktuell zu halten, sonst können sie nicht einmal ihrer Pflicht nachkommen und mich über eine Datenpanne informieren. Die Unternehmen müssten also meine Kontaktinformationen wie E-Mail-Adressen für immer speichern, um mich benachrichtigen zu können.

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