DAT427 E-Evidence: Kapituliert die Schweiz vor der EU?
Shownotes
Weblinks:
Einleitende Neuigkeiten:
- Datenschutzaufsicht ist auch Taktik: EDÖB Adrian Lobsiger im Gespräch am Datenschutz-Festival der Digitalen Gesellschaft (Steiger Legal)
- Authentifizierung mittels Stimmerkennung: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Haltung des EDÖB zur Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung (EDÖB)
- EDÖB verfügt Massnahmen gegen eine Wirtschaftsauskunftei (EDÖB)
- IBAN-Nummern, Kinderfotos und private Adressen: Hacker bieten Hockey-Daten für 250 Franken an (Neue Zürcher Zeitung, NZZ)
- Verwaltungsrat lässt das Datenleck extern untersuchen («Republik»)
- Publica / PK Softech AG: EDÖB leitete nach Cyberangriff auf Softwarelieferant Abklärungen ein (EDÖB)
- Proton: Forcierter Einsatz von KI gefährdet das Vertrauen der Nutzer (Steiger Legal)
- Proton To «Re-Interview» Staff About AI To See Who Gets To Keep Their Job (404 Media)
- Manifestos, Fear, and «Loser Thinking»: Inside Proton’s AI Reckoning (404 Media)
E-Evidence: Direkte Herausgabe von Nutzerdaten an EU-Strafverfolgungsbehörden:
- Schweizer Tech-Unternehmen dürfen Kundendaten direkt an EU-Strafverfolgungsbehörden herausgeben (Steiger Legal)
- Herausgabe von elektronischen Beweismitteln: Rechtskonflikt für Tech-Dienste mit Übergangslösung entschärfen (Bundesrat)
- «Such an odd approach to this problem from the Federal Council» (Marc Løebekken, Head of Legal, Proton)
- E-Evidence-Richtlinie (EUR-Lex)
- E-Evidence-Verordnung (EUR-Lex)
- E-Evidence: Besserer Zugang zu elektronischen Beweismitteln für die Bekämpfung der Kriminalität (Europäischer Rat)
- Verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB)
- Bewilligungen zur Vornahme von Handlungen für einen fremden Staat und für internationale Gerichte (Art. 31 RVOV)
- Elektronische Beweismittel im Strafverfahren (Bundesamt für Justiz)
- Modellverfügung betreffend einer E-Evidence-Bewilligung (Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement, EJPD)
- Folge der Affäre Lauener: Swisscom stoppt Herausgabe von E-Mails an Staatsanwälte («Blick»)
- Transparenzberichte von Internet-Diensten mit Bedeutung für die Schweiz (Steiger Legal)
- EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Art. 27 DSGVO (Datenschutzpartner)
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Über die «Datenschutz-Plaudereien»
Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten, Co-Gründer von Datenschutzpartner, plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz und verwandte Themen.
Impressum: https://www.datenschutzpartner.ch/impressum/
Transkript anzeigen
00:00:01: Sprecher: Willkommen bei den Datenschutz-Plaudereien.
00:00:05: Sprecher: Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches
00:00:07: Sprecher: rund um den Datenschutz und verwandte Themen.
00:00:13: Martin Steiger: Guten Tag, mein Name ist Martin Steiger.
00:00:15: Andreas Von Gunten: Und mein Name ist Andreas Von Gunten.
00:00:17: Martin Steiger: Andi, wir widmen uns ja dem Datenschutzrecht und verwandten Themen.
00:00:21: Martin Steiger: Und irgendwie könnten wir im Moment, glaube ich, täglich so ein Podcastgespräch aufnehmen.
00:00:25: Martin Steiger: Es läuft so viel.
00:00:26: Martin Steiger: Wenn ich auf die letzten paar Tage oder ein, zwei Wochen zurückblicke:
00:00:31: Martin Steiger: Wir haben das Datenschutz-Festival der Digitalen Gesellschaft gehabt.
00:00:34: Martin Steiger: Gespräche mit dem EDÖB.
00:00:35: Martin Steiger: Dazu werde ich, wenn es geht, auch noch eine Zusammenfassung veröffentlichen.
00:00:39: Martin Steiger: Eine gelungene Veranstaltung von den Vorträgen her.
00:00:42: Martin Steiger: Dann gibt es neue Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht.
00:00:45: Martin Steiger: Einerseits im Zusammenhang mit der Einwilligung im schweizerischen Datenschutzrecht,
00:00:48: Martin Steiger: Stimmabdruck bei PostFinance.
00:00:50: Martin Steiger: Dort hat das Bundesverwaltungsgericht dem EDÖB grossmehrheitlich recht gegeben,
00:00:54: Martin Steiger: aber auch wieder schwerwiegende Verfahrensfehler beim EDÖB festgestellt.
00:00:57: Martin Steiger: Das hat es aber einmal mehr gerade geheilt.
00:01:00: Martin Steiger: Dann das Thema Naming und Shaming durch den EDÖB, das wir auch schon hatten.
00:01:03: Martin Steiger: Da hat im gleichen Fall das Bundesverwaltungsgericht, überspitzt gesagt,
00:01:06: Martin Steiger: dem EDÖB jetzt freie Hand gegeben,
00:01:08: Martin Steiger: was er darf:
00:01:08: Martin Steiger: anprangern.
00:01:10: Martin Steiger: Sogar als Druckmittel ist es ausdrücklich erwähnt worden.
00:01:13: Martin Steiger: Dann hat der EDÖB gerade verkündet, dass er das Verfahren gegen nicht namentlich genannte Wirtschaftsauskunfteien führt.
00:01:20: Martin Steiger: Dort ist noch ein Zückerchen, dass die Untersuchung ergeben hat, dass sie Personendaten aus Auskunftsbegehren verwendet haben, um ihre Bonitätsdatenbank zu ergänzen.
00:01:29: Martin Steiger: Ich meine,
00:01:30: Martin Steiger: come on,
00:01:31: Martin Steiger: oder?
00:01:32: Martin Steiger: Also wieso es da kein Naming und Shaming gibt, keine Ahnung, oder?
00:01:35: Martin Steiger: Wenn es jemand verdient hat, dann vielleicht die, sage ich jetzt mal.
00:01:38: Martin Steiger: Dann neue Datenlecks, eskalierende Datenlecks.
00:01:40: Martin Steiger: Mitgliederdaten des Schweizerischen Eishockeyverbandes
00:01:42: Martin Steiger: stehen im Darknet zum Verkauf.
00:01:44: Martin Steiger: Die Republik lässt Datenleck untersuchen.
00:01:46: Martin Steiger: Die Pensionskassengeschichte eskaliert ohne Ende.
00:01:50: Martin Steiger: Dann bei Proton, Proton Mail:
00:01:52: Martin Steiger: Dort hat wohl der CEO, Andy Yen,
00:01:54: Martin Steiger: der leidet so ein bisschen unter KI-Psychose.
00:01:57: Martin Steiger: Also die sind gerade dabei, ihren Ruf zu verspielen.
00:01:59: Martin Steiger: Einerseits wird immer noch so gemacht wie bei einem 08/15-Tech-Konzern: Da werden irgendwie alle Mitarbeiter neu interviewt und müssen erklären,
00:02:06: Martin Steiger: wie sie KI einsetzen.
00:02:07: Martin Steiger: Auch intern sind Slack-Chats geleakt, die zeigen, dass Andy Yen
00:02:11: Martin Steiger: also, ja,
00:02:11: Martin Steiger: von der Umgangsform her
00:02:13: Martin Steiger: ein bisschen toxisch ist.
00:02:14: Martin Steiger: Und er findet es auch viel wichtiger,
00:02:16: Martin Steiger: mit KI schnell zu sein als sicher.
00:02:18: Martin Steiger: Ich bin gespannt, was da noch herauskommt.
00:02:20: Martin Steiger: Aber heute haben wir ein anderes Thema.
00:02:23: Martin Steiger: Wir reden nämlich über europäisches Recht und die Schweiz.
00:02:26: Martin Steiger: Und das europäische Recht betrifft, ich muss jetzt nachlesen,
00:02:32: Martin Steiger: europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren
00:02:36: Martin Steiger: und für die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren.
00:02:41: Martin Steiger: Genau.
00:02:41: Martin Steiger: Und das heisst,
00:02:43: Martin Steiger: so wie ich das verstanden habe,
00:02:44: Martin Steiger: E-Evidence-Verordnung oder so etwas.
00:02:46: Martin Steiger: Auf jeden Fall E-Evidence.
00:02:48: Martin Steiger: Und ich bin jetzt gespannt,
00:02:49: Martin Steiger: was wir dazu alles sagen können.
00:02:51: Martin Steiger: Ja,
00:02:52: Martin Steiger: E-Evidence,
00:02:52: Martin Steiger: elektronische Beweismittel: Es gibt eine europäische Richtlinie und eine europäische Verordnung.
00:02:58: Martin Steiger: Und dann gibt es auch noch eine nationale Umsetzung.
00:03:00: Martin Steiger: Da geht es eigentlich darum, dass innerhalb der EU die Strafverfolgungsbehörden Daten direkt bei,
00:03:06: Martin Steiger: sagen wir mal, Internetunternehmen,
00:03:08: Martin Steiger: aber auch Telekom-Providern und so weiter,
00:03:10: Martin Steiger: es geht eben um elektronische Daten,
00:03:11: Martin Steiger: dass die Daten dort direkt beschafft werden können.
00:03:14: Martin Steiger: Dass man also nicht die grenzüberschreitende Rechtshilfe in Strafsachen nutzen muss.
00:03:19: Martin Steiger: Vereinfacht gesagt:
00:03:20: Martin Steiger: Eine Strafverfolgungsbehörde in Deutschland,
00:03:23: Martin Steiger: die kann sich bei einem Internetunternehmen in Frankreich melden und sagen: «Hey,
00:03:27: Martin Steiger: gib mir die Daten heraus.»
00:03:29: Martin Steiger: Das ist also wie ein Teil der europäischen Integration.
00:03:31: Martin Steiger: Es soll natürlich die Strafverfolgung beschleunigen.
00:03:34: Martin Steiger: Das passt natürlich eigentlich zu Europa.
00:03:36: Martin Steiger: Es gibt auch schon europäische Haftbefehle und ganz viele solche Sachen.
00:03:40: Martin Steiger: Für die Schweiz aber ist das natürlich ein bisschen fremd.
00:03:43: Martin Steiger: Wir sind bekanntlich nicht bei der EU dabei.
00:03:45: Martin Steiger: Aber wir haben da natürlich ein Problem.
00:03:48: Martin Steiger: Und das Problem ist jetzt auf dem öffentlichen Radar aufgetaucht,
00:03:52: Martin Steiger: weil der Bundesrat vor ein paar Tagen bekannt gegeben hat,
00:03:56: Martin Steiger: dass Schweizer Tech-Unternehmen, Internetunternehmen,
00:03:59: Martin Steiger: Kundendaten jetzt direkt an europäische Strafverfolgungsbehörden herausgeben können,
00:04:03: Martin Steiger: mit einer entsprechenden Bewilligung,
00:04:06: Martin Steiger: die sie anfordern können.
00:04:07: Martin Steiger: Und der Hintergrund ist, dass sie das grundsätzlich eigentlich nicht dürfen.
00:04:10: Martin Steiger: Sie machen sich nach Schweizer Recht strafbar, wenn sie es so machen.
00:04:14: Martin Steiger: Aber mit dieser Bewilligung wird das legalisiert.
00:04:16: Martin Steiger: Sie müssen die Bewilligung beantragen, aber dann können sie es entsprechend machen.
00:04:21: Martin Steiger: Das wirft natürlich offensichtliche Fragen auf.
00:04:24: Martin Steiger: Für den berühmt-berüchtigten Datenstandort Schweiz, für die digitale Souveränität,
00:04:29: Martin Steiger: natürlich auch für Anbieter wie das heute schon erwähnte Proton.
00:04:33: Martin Steiger: Ich habe darüber gebloggt. Es gab Diskussionen bei LinkedIn und Reddit.
00:04:38: Martin Steiger: Nach meinem Verständnis hat das der Bundesrat jetzt auf Wunsch der Branche gemacht.
00:04:43: Martin Steiger: Weil dort,
00:04:43: Martin Steiger: ja, dort will man halt nicht Sanktionen haben, aber auch kein Strafrecht riskieren.
00:04:47: Martin Steiger: Weil je nachdem,
00:04:48: Martin Steiger: wenn Du das E-Evidence-Recht der EU nicht einhältst,
00:04:52: Martin Steiger: dann kannst Du wieder, wie üblich in der EU, empfindlich sanktioniert werden.
00:04:55: Martin Steiger: Also so ein Prozent vom Umsatz.
00:04:57: Martin Steiger: Aber es ist offensichtlich nicht die ganze Branche,
00:05:00: Martin Steiger: weil Marc Løebekken,
00:05:02: Martin Steiger: der Head of Legal von Proton,
00:05:03: Martin Steiger: bei LinkedIn geschrieben hat,
00:05:04: Martin Steiger: auf Englisch:
00:05:06: Martin Steiger: «Such an odd approach to this problem from the Federal Council.»
00:05:09: Martin Steiger: Wir haben also das Problem, und es ist ein bisschen seltsam, was der Bundesrat gemacht hat.
00:05:14: Andreas Von Gunten: Ja,
00:05:15: Andreas Von Gunten: also ich war erstaunt.
00:05:17: Andreas Von Gunten: Ich habe das über die Medienmitteilungen mitbekommen,
00:05:19: Andreas Von Gunten: die ich vom Bund abonniert habe.
00:05:21: Andreas Von Gunten: Und ich denke,
00:05:22: Andreas Von Gunten: das sollte ich eigentlich nicht machen.
00:05:23: Andreas Von Gunten: Aber dort habe ich das gesehen
00:05:25: Andreas Von Gunten: und mich als Erstes gefragt:
00:05:28: Andreas Von Gunten: Wie kann das sein?
00:05:29: Andreas Von Gunten: Dass unsere Schweizer Firmen jetzt offenbar
00:05:33: Andreas Von Gunten: auf Anfragen von europäischen Ermittlungsbehörden
00:05:35: Andreas Von Gunten: direkt die Daten herausgeben können.
00:05:38: Andreas Von Gunten: Ich habe mir überlegt: Betrifft das nur
00:05:40: Andreas Von Gunten: Filialen im Ausland?
00:05:42: Andreas Von Gunten: Oder betrifft das wirklich Schweizer Firmen,
00:05:43: Andreas Von Gunten: die in der Schweiz ihr Angebot haben und bei denen irgendein
00:05:46: Andreas Von Gunten: Bürger, der in der Europäischen
00:05:48: Andreas Von Gunten: Union verfolgt wird, eventuell Daten gespeichert hat?
00:05:50: Andreas Von Gunten: Und wenn ja,
00:05:51: Andreas Von Gunten: dann finde ich das natürlich
00:05:52: Andreas Von Gunten: äusserst fragwürdig. Klar sind wir
00:05:54: Andreas Von Gunten: eng mit Europa verbunden,
00:05:56: Andreas Von Gunten: aber das kann ja irgendwie nicht sein. Und ich frage mich auch:
00:05:58: Andreas Von Gunten: Ist das bei anderen Ländern dann auch so?
00:06:00: Andreas Von Gunten: Dass das innerhalb von Europa so läuft,
00:06:02: Andreas Von Gunten: ist gut und recht.
00:06:03: Andreas Von Gunten: Aber ich kann mir jetzt nicht vorstellen,
00:06:05: Andreas Von Gunten: dass kanadische oder amerikanische Firmen das auch so machen.
00:06:09: Andreas Von Gunten: Du kannst ja nicht einfach als Ermittlungsbehörde kommen und sagen:
00:06:11: Andreas Von Gunten: «Gib mir diese Daten, rück sie heraus.»
00:06:13: Andreas Von Gunten: Dafür gibt es ja die internationalen Rechtshilfeverfahren.
00:06:15: Andreas Von Gunten: Bei uns wird ja die ganze Zeit gejammert: Wenn wir irgendetwas von einem amerikanischen oder europäischen Unternehmen wollen,
00:06:22: Andreas Von Gunten: dann können wir das eben nicht machen,
00:06:23: Andreas Von Gunten: weil es langwierige Rechtshilfeverfahren sind und so weiter.
00:06:26: Andreas Von Gunten: Warum ist das plötzlich nicht mehr der Fall?
00:06:28: Andreas Von Gunten: Das bedeutet fast das Gleiche wie das, was man alles ankreidet
00:06:31: Andreas Von Gunten: an den amerikanischen Systemen: dass man bei uns einfach
00:06:34: Andreas Von Gunten: anklopfen kann und dann die Daten bekommt.
00:06:36: Andreas Von Gunten: Das geht doch irgendwie nicht,
00:06:37: Andreas Von Gunten: oder?
00:06:37: Martin Steiger: Es geht schon stark in diese Richtung.
00:06:40: Martin Steiger: Ich möchte vorausschicken: Wir müssen heute vereinfacht
00:06:42: Martin Steiger: über E-Evidence reden.
00:06:44: Martin Steiger: Es ist einigermassen kompliziert, wenn man es herunterbricht.
00:06:47: Martin Steiger: Ja, dann geht das, was Du sagst, Andi, in die richtige Richtung.
00:06:50: Martin Steiger: Also,
00:06:51: Martin Steiger: die EU sagt: Wir haben unseren EU-Markt.
00:06:53: Martin Steiger: Abrufbarkeit allein reicht zwar nicht,
00:06:55: Martin Steiger: aber wenn Du letztlich einschlägige Dienstleistungen im EU-Markt anbietest,
00:07:00: Martin Steiger: dann fällst Du unter die E-Evidence-Regelung.
00:07:04: Martin Steiger: Also eben Richtlinie,
00:07:05: Martin Steiger: Verordnung und eine nationale Umsetzung.
00:07:08: Martin Steiger: Die Richtlinie musste bis zum 18.
00:07:09: Martin Steiger: Februar 2026 in nationales Recht umgesetzt werden,
00:07:12: Martin Steiger: und die entsprechende Verordnung gilt seit dem 18.
00:07:15: Martin Steiger: August 2026.
00:07:17: Martin Steiger: Erfasst sind Internet-Access-Provider, Telekom-Unternehmen, E-Mail- und Messenger-Dienste,
00:07:23: Martin Steiger: Cloud- und Hosting-Anbieter,
00:07:25: Martin Steiger: Domain-Registrare und dann auch DNS-Dienste,
00:07:28: Martin Steiger: IP-Dienste,
00:07:29: Martin Steiger: Online-Marktplätze mit Kommunikationsfunktionen
00:07:32: Martin Steiger: und je nach Kommunikations- und Speicherfunktionen auch SaaS-Anbieter.
00:07:37: Martin Steiger: Also
00:07:37: Martin Steiger: Cloud-Dienste,
00:07:38: Martin Steiger: Software-as-a-Service-Anbieter.
00:07:40: Martin Steiger: In
00:07:40: Martin Steiger: der Schweiz redet man vor allem von Telekom-Anbietern.
00:07:43: Martin Steiger: Swisscom,
00:07:44: Martin Steiger: Sunrise werden genannt,
00:07:46: Martin Steiger: Proton natürlich,
00:07:47: Martin Steiger: Theema,
00:07:48: Martin Steiger: SWITCH könnte auch darunter fallen.
00:07:51: Martin Steiger: Die SBB-App wird zum Teil noch genannt. Das ist auch noch interessant,
00:07:54: Martin Steiger: also Daten der SBB, je nachdem.
00:07:56: Martin Steiger: Aber es ist nicht abschliessend. Wie so häufig bei der EU geht es einfach darum:
00:08:00: Martin Steiger: Wenn Du auf dem Markt tätig sein willst, dann musst Du Dich als Unternehmen diesen Regeln unterwerfen.
00:08:05: Martin Steiger: Was ja per se kein falscher Grundsatz ist.
00:08:07: Martin Steiger: Aber wenn Du jetzt andere Länder erwähnst: Ja, ich könnte mir vorstellen,
00:08:10: Martin Steiger: dass das gegenüber den USA schwieriger durchzusetzen ist als gegenüber der Schweiz.
00:08:15: Martin Steiger: Und in der Schweiz haben wir eben das Thema,
00:08:17: Martin Steiger: dass wir immer sehr stolz sind auf Artikel 271 des Strafgesetzbuches,
00:08:23: Martin Steiger: «Verbotene Handlungen für einen fremden Staat».
00:08:26: Martin Steiger: Also man kann bestraft werden,
00:08:29: Martin Steiger: wenn man eben fremde Handlungen vornimmt,
00:08:31: Martin Steiger: beziehungsweise
00:08:31: Martin Steiger: Handlungen für einen fremden Staat in der Schweiz vornimmt.
00:08:33: Martin Steiger: Vereinfacht gesagt:
00:08:34: Martin Steiger: Du darfst jetzt als Schweizer Internetunternehmen nicht einfach Daten herausgeben,
00:08:38: Martin Steiger: nur weil jemand aus Europa anklopft.
00:08:41: Martin Steiger: Eben, da gibt es halt Rechtshilfe in Strafsachen.
00:08:43: Martin Steiger: Das Prinzip wird schon ein bisschen durchbrochen
00:08:45: Martin Steiger: durch die Cybercrime Convention des Europarats.
00:08:47: Martin Steiger: Da gibt es schon gewisse direkte
00:08:50: Martin Steiger: Zugriffsmöglichkeiten.
00:08:50: Martin Steiger: Aber mit
00:08:51: Martin Steiger: E-Evidence geht es noch viel weiter.
00:08:53: Martin Steiger: Das Problem haben die Schweizer schon lange auf dem Radar,
00:08:55: Martin Steiger: weil man das natürlich gegenseitig
00:08:57: Martin Steiger: haben möchte.
00:08:57: Martin Steiger: Weil im Moment ist es einseitig,
00:08:59: Martin Steiger: also mit dieser Bewilligung ist es einseitig.
00:09:01: Martin Steiger: Es ist nicht gegenseitig, also man hat kein Gegenrecht.
00:09:03: Martin Steiger: Da hofft man auf eine Lösung.
00:09:05: Martin Steiger: Wobei, ob dann die Lösung kommt, wird man sehen.
00:09:07: Martin Steiger: Das ist Teil des ganzen Komplexes, des schwierigen Verhältnisses Schweiz–Europa.
00:09:13: Martin Steiger: Aber ja, im Wesentlichen ermöglicht der Bundesrat jetzt den Schweizer Unternehmen, die das wollen,
00:09:17: Martin Steiger: eben,
00:09:18: Martin Steiger: dass sie sich nicht nach Schweizer Recht strafbar machen,
00:09:21: Martin Steiger: wenn sie unter gewissen Bedingungen Daten herausgeben.
00:09:24: Martin Steiger: Das EJPD hat unterdessen eine Modellverfügung veröffentlicht.
00:09:28: Martin Steiger: Man sieht,
00:09:29: Martin Steiger: wie die Verfügung dann standardmässig aussieht.
00:09:32: Martin Steiger: Es ist auch kein Freibrief, muss man sagen.
00:09:35: Martin Steiger: Man macht sich nicht strafbar,
00:09:37: Martin Steiger: aber das Berufsgeheimnis zum Beispiel gilt weiterhin.
00:09:40: Martin Steiger: Es hebelt nicht einfach alles aus, was nach Schweizer Recht gilt,
00:09:44: Martin Steiger: aber es gibt wenigstens keine Strafbarkeit nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches.
00:09:49: Martin Steiger: Und noch als Letztes, was eben spannend ist: Es ist kein Automatismus,
00:09:53: Martin Steiger: dass man sanktioniert wird,
00:09:56: Martin Steiger: wenn man jetzt die Daten nicht herausgibt.
00:09:57: Martin Steiger: Weil Artikel 17 dieser E-Evidence-Verordnung ausdrücklich ein Verfahren für den Fall von Kollisionen mit dem Recht von Drittstaaten vorsieht.
00:10:06: Martin Steiger: Es ist auch der EU klar,
00:10:07: Martin Steiger: dass diese Möglichkeit natürlich besteht.
00:10:08: Martin Steiger: Es gibt keinen automatischen Vorrang für Schweizer Recht.
00:10:12: Martin Steiger: Aber ich würde jetzt eigentlich erwarten,
00:10:14: Martin Steiger: Schweizer Provider,
00:10:16: Martin Steiger: die den Schutz ihrer Kundendaten ernst nehmen,
00:10:18: Martin Steiger: die müssten eigentlich im ersten Schritt sagen:
00:10:20: Martin Steiger: «Nein, nein, wir geben das nicht heraus, nach Artikel 271 des Strafgesetzbuches.»
00:10:25: Martin Steiger: Und ja,
00:10:26: Martin Steiger: dann müsste das Verfahren in der EU geführt werden.
00:10:28: Martin Steiger: Jetzt ist natürlich mit der Möglichkeit einer Bewilligung das Argument entkräftet.
00:10:33: Martin Steiger: Bei dieser Abwägung wird man in der EU natürlich sagen:
00:10:36: Martin Steiger: «Ja,
00:10:36: Martin Steiger: okay,
00:10:36: Martin Steiger: wir schauen das an,
00:10:37: Martin Steiger: aber Ihr könnt die Bewilligung beantragen.»
00:10:40: Martin Steiger: Also im Prinzip wirft der Bundesrat mit Unterstützung oder auf Wunsch
00:10:44: Martin Steiger: eines massgeblichen Teils der Branche
00:10:46: Martin Steiger: die Nutzerinnen und Nutzer, die vielleicht besonderen Datenschutz in der Schweiz suchen,
00:10:49: Martin Steiger: den europäischen Strafverfolgungsbehörden zum Frass vor.
00:10:54: Andreas Von Gunten: Ja,
00:10:54: Andreas Von Gunten: also ich weiss nicht, ob ich das völlig falsch einschätze, aber ich bin wirklich schockiert.
00:11:00: Andreas Von Gunten: Ich finde es einen Witz.
00:11:02: Andreas Von Gunten: Ich finde es ehrlich gesagt eine Katastrophe,
00:11:05: Andreas Von Gunten: dass es erstens diese Branchenvertreter gibt, dass es offenbar Leute aus der Branche gibt, und ich kann mir gut vorstellen,
00:11:10: Andreas Von Gunten: welche das sind,
00:11:11: Andreas Von Gunten: die das beim Bundesrat verlangt haben.
00:11:13: Andreas Von Gunten: Dass man das dann macht,
00:11:14: Andreas Von Gunten: ohne dass die anderen Branchenvertreter sich auch noch dazu äussern konnten.
00:11:19: Andreas Von Gunten: Und dass der Bundesrat das eigentlich einfach kann.
00:11:22: Andreas Von Gunten: Im Prinzip kann er ja offenbar mit einer Bewilligung ein Strafgesetz aushebeln.
00:11:26: Andreas Von Gunten: Also auf eine Art kann der Bundesrat irgendwie eine Bewilligung geben,
00:11:30: Andreas Von Gunten: damit man einem Gesetz, das eigentlich gilt, nicht mehr unterworfen ist.
00:11:36: Andreas Von Gunten: Das finde ich sehr schräg.
00:11:37: Andreas Von Gunten: Und ich finde es falsch,
00:11:39: Andreas Von Gunten: so etwas einseitig zu machen.
00:11:40: Andreas Von Gunten: Wir sind nicht in der EU und wir sind auch nicht Teil dieses Binnenmarkts.
00:11:44: Andreas Von Gunten: Das sind wir einfach nicht.
00:11:45: Andreas Von Gunten: Wir haben Zugang zu gewissen Bereichen, und fertig.
00:11:48: Andreas Von Gunten: Und wenn irgendjemand in der EU ein Geschäft machen will und es nicht anders geht,
00:11:51: Andreas Von Gunten: dann soll er halt dort Filialen eröffnen und mit dieser Filiale das europäische Recht einhalten.
00:11:56: Andreas Von Gunten: Aber es kann doch nicht sein,
00:11:57: Andreas Von Gunten: dass die einfach kommen und sagen können:
00:11:59: Andreas Von Gunten: «Hey,
00:11:59: Andreas Von Gunten: Ihr müsst das einfach akzeptieren, so läuft das bei uns.»
00:12:02: Andreas Von Gunten: Was ja noch gar nicht passiert ist.
00:12:04: Andreas Von Gunten: Ich hätte wenigstens sehen wollen, wie so ein Fall einmal durchgespielt wird.
00:12:07: Andreas Von Gunten: Ich weiss doch auch nicht, die Schweiz müsste dagegen kämpfen. Was passiert denn wirklich genau?
00:12:11: Andreas Von Gunten: Aber das ist wirklich in meinen Augen sehr, sehr schlecht,
00:12:15: Andreas Von Gunten: was man da macht.
00:12:18: Andreas Von Gunten: Man kapituliert eigentlich und entwertet seinen eigenen Rechtsraum komplett,
00:12:22: Andreas Von Gunten: letztendlich.
00:12:23: Martin Steiger: Es gibt hier vor allem auch noch ein grundlegendes Problem.
00:12:27: Martin Steiger: Artikel 271
00:12:28: Martin Steiger: StGB:
00:12:29: Martin Steiger: Da sind die verbotenen Handlungen strafbar,
00:12:31: Martin Steiger: wenn sie ohne Bewilligung erfolgen.
00:12:33: Martin Steiger: Es ist aber nicht geregelt, wer die Bewilligung wie erteilt und so weiter.
00:12:36: Martin Steiger: Das hat man dann einfach in einer Verordnung,
00:12:39: Martin Steiger: und zwar in der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung,
00:12:43: Martin Steiger: in der RVOV. Dort haben wir Artikel 31:
00:12:47: Martin Steiger: «Die Departemente und die Bundeskanzlei
00:12:50: Martin Steiger: entscheiden in ihrem Bereich über Bewilligungen nach Artikel 271 Ziffer 1 StGB
00:12:55: Martin Steiger: zur Vornahme von Handlungen für einen fremden Staat.»
00:12:57: Martin Steiger: Es gibt nicht einmal eine Rechtsgrundlage in einem formellen Gesetz,
00:13:00: Martin Steiger: sondern man hat einfach den Hinweis,
00:13:02: Martin Steiger: dass es ohne Bewilligung strafbar ist.
00:13:05: Martin Steiger: Daraus kann man schliessen, es braucht wohl eine Bewilligung,
00:13:07: Martin Steiger: um nicht strafbar zu sein.
00:13:09: Martin Steiger: Und da hat der Bundesrat mit seiner eigenen Verordnung
00:13:12: Martin Steiger: seinen Departementen in der Verwaltung
00:13:14: Martin Steiger: diese Kompetenz gegeben.
00:13:16: Martin Steiger: Es gibt Rechtsprechung des Bundesgerichts dazu.
00:13:18: Martin Steiger: Es ist also nicht einfach jenseits von Gut und Böse.
00:13:20: Martin Steiger: Aber gerade bei einem so wichtigen Thema,
00:13:21: Martin Steiger: dass es einfach so in einer Verordnung steht,
00:13:23: Martin Steiger: ist eigentlich schon wieder ein weiteres Problem.
00:13:25: Martin Steiger: Ich komme da halt immer schnell an den Punkt, dass ich sage:
00:13:27: Martin Steiger: Die Schweiz ist eben nicht ein Rechtsstaat, sondern ein «Rechtsstaat».
00:13:31: Martin Steiger: Gerade in Strafsachen, auch innerschweizerisch, sieht man das ja leider immer wieder.
00:13:35: Andreas Von Gunten: Für mich ist es auch ein bisschen eine Vorwegnahme dessen, was uns mit den Bilateralen III droht.
00:13:41: Andreas Von Gunten: Mich dünkt es einfach, da wird übernommen, was in Brüssel definiert wird.
00:13:47: Andreas Von Gunten: Und ich finde das nicht richtig.
00:13:50: Andreas Von Gunten: Ich glaube, wir haben da schon noch die Möglichkeit,
00:13:52: Andreas Von Gunten: auch als Schweiz zu sagen: Es gibt Sachen, die machen wir anders.
00:13:55: Andreas Von Gunten: Die möchten wir anders lösen.
00:13:56: Andreas Von Gunten: Und vor allem jetzt in dem Zusammenhang, wo es ja auch darum geht,
00:13:58: Andreas Von Gunten: dass wir das wenigstens auch können.
00:14:01: Andreas Von Gunten: Natürlich kann man jetzt hoffen, dass das umgekehrt auch noch kommt.
00:14:04: Andreas Von Gunten: Aber es ist tatsächlich so: Ich höre immer wieder,
00:14:06: Andreas Von Gunten: wenn es darum geht,
00:14:08: Andreas Von Gunten: irgendwelche Sachen zu verfolgen:
00:14:09: Andreas Von Gunten: «Ja, das geht nicht,
00:14:10: Andreas Von Gunten: das geht nicht,
00:14:11: Andreas Von Gunten: wegen Rechtshilfegesuchen und so weiter. Das geht alles nicht.»
00:14:13: Andreas Von Gunten: Mir geht es ein bisschen darum,
00:14:13: Andreas Von Gunten: ich habe es schon ein paar Mal gesagt:
00:14:14: Andreas Von Gunten: Der Fall Lauener,
00:14:16: Andreas Von Gunten: der sitzt mir einfach immer noch extrem in den Knochen.
00:14:18: Andreas Von Gunten: Und ich finde es immer noch hart, wenn man sich vorstellt,
00:14:21: Andreas Von Gunten: dass man einfach bei Ermittlungsbehörden, die nicht,
00:14:23: Andreas Von Gunten: die sind dann nicht über alle Zweifel erhaben.
00:14:25: Andreas Von Gunten: Die haben plötzlich irgendeine Vorstellung,
00:14:26: Andreas Von Gunten: und es ist vielleicht nicht wirklich recht, wenn so etwas da läuft.
00:14:29: Andreas Von Gunten: Gerade in so riesigen Gebilden wie der EU.
00:14:32: Andreas Von Gunten: Klar ist das auch ein rechtsstaatliches System,
00:14:33: Andreas Von Gunten: versteht mich nicht falsch,
00:14:35: Andreas Von Gunten: aber das kann durchaus passieren.
00:14:36: Andreas Von Gunten: Es können Fehler passieren.
00:14:37: Andreas Von Gunten: Es kann irgendjemand verfolgt werden.
00:14:38: Andreas Von Gunten: Und dann kann man einfach hierher in die Schweiz kommen
00:14:41: Andreas Von Gunten: und die Daten holen. Das finde ich nicht richtig.
00:14:43: Andreas Von Gunten: Finde ich einfach nicht richtig, ja.
00:14:44: Martin Steiger: Zwei Sachen,
00:14:45: Martin Steiger: Andi.
00:14:46: Martin Steiger: Das eine ist ja völlig richtig:
00:14:47: Martin Steiger: Wir haben in der Schweiz schon einen ungenügenden Rechtsschutz,
00:14:50: Martin Steiger: wenn der Staat seine Daten haben will,
00:14:51: Martin Steiger: gerade in Strafverfahren.
00:14:53: Martin Steiger: Das ist auch das Thema der Siegelung.
00:14:55: Martin Steiger: Ja, wir haben jetzt schon das Problem.
00:14:56: Martin Steiger: Eben, wir haben das Problem,
00:14:57: Martin Steiger: dass die meisten Schweizer Internetunternehmen sich
00:15:00: Martin Steiger: nicht für ihre Kunden und deren Schutz einsetzen,
00:15:03: Martin Steiger: wenn es um ihre Daten geht.
00:15:04: Martin Steiger: Im Gegenteil, da spricht man ja nicht gerne darüber.
00:15:06: Martin Steiger: Es gibt fast keine Transparenzberichte,
00:15:08: Martin Steiger: wenn Du die AGB anschaust und so.
00:15:10: Martin Steiger: Es ist wirklich keine gute Situation.
00:15:12: Martin Steiger: Ich sage Dir ja häufig,
00:15:14: Martin Steiger: dass die Schweiz als Datenstandort
00:15:15: Martin Steiger: nicht der bestmögliche Ort ist,
00:15:17: Martin Steiger: gerade wenn Du selber in der Schweiz zu Hause bist.
00:15:19: Martin Steiger: Ja, und dann eben Verfahren in anderen Ländern.
00:15:21: Martin Steiger: Die EU ist gross.
00:15:22: Martin Steiger: Jetzt musst Du Dir vorstellen:
00:15:23: Martin Steiger: Da kommt irgendeine bulgarische Behörde.
00:15:25: Martin Steiger: Nichts gegen Bulgarien.
00:15:26: Martin Steiger: Aber mich dann dort in Bulgarien zur Wehr zu setzen,
00:15:28: Martin Steiger: ist dann doch relativ anspruchsvoll, wenn die dort ein Verfahren, wie auch immer, gegen mich führen.
00:15:32: Martin Steiger: Und so weiter und so fort.
00:15:33: Martin Steiger: Das ist eine erhebliche Hürde, auch für den wirksamen Rechtsschutz.
00:15:37: Martin Steiger: Das kommt übrigens noch dazu bei Otto Normalbürgerinnen und -bürgern.
00:15:41: Martin Steiger: Eine typische Rechtsschutzversicherung unterstützt Dich gar nicht in Strafverfahren.
00:15:45: Martin Steiger: Das ist ein typisches Vorsatzdelikt, und Vorsatz ist kein Risiko, das versicherbar ist.
00:15:49: Martin Steiger: Also sehr unbefriedigend.
00:15:50: Martin Steiger: Das andere sind die Bilateralen III und so.
00:15:53: Martin Steiger: Ich würde das nicht miteinander verbinden.
00:15:55: Martin Steiger: Wenn wir da ehrlich sind,
00:15:56: Martin Steiger: müssen wir sagen:
00:15:57: Martin Steiger: In diesem Bereich ist das eigentlich weitgehend unbestritten.
00:15:59: Martin Steiger: Auch in Volksabstimmungen haben wir einen engen Zusammenhang mit der EU.
00:16:03: Martin Steiger: Stichwort Schengen/Dublin.
00:16:04: Martin Steiger: Da fliessen auch ganz viele Daten.
00:16:07: Martin Steiger: Da ist schon sehr viel los im Sicherheitsbereich.
00:16:09: Martin Steiger: Bei Schengen reden wir immer darüber,
00:16:10: Martin Steiger: dass man keinen Ausweis zeigen muss an der Grenze.
00:16:12: Martin Steiger: Aber eigentlich ist es ein gesamteuropäischer Überwachungsstaat,
00:16:15: Martin Steiger: den man da gebaut hat, mit Schweizer Beteiligung.
00:16:18: Martin Steiger: Auch bei E-Evidence will man in der Schweiz mitmachen.
00:16:21: Martin Steiger: Es ist nicht so, dass man sagt, man wolle das nicht,
00:16:23: Martin Steiger: sondern man sagt, man wolle das auch.
00:16:25: Martin Steiger: Jetzt sind wir einfach noch nicht an dem Punkt,
00:16:26: Martin Steiger: oder wir haben es nicht geschafft.
00:16:27: Martin Steiger: Man hat das sondiert, mit Arbeitsgruppen und, und, und.
00:16:29: Martin Steiger: Aber aus der Sicht der Schweizer Strafverfolgung
00:16:31: Martin Steiger: und darum auch aus der Sicht wesentlicher Teile der Schweizer Politik,
00:16:33: Martin Steiger: die immer ganz brav der Strafverfolgung folgen,
00:16:35: Martin Steiger: wenn diese Wünsche äussert, will man das ganz klar.
00:16:38: Martin Steiger: Man ist einfach noch nicht so weit,
00:16:39: Martin Steiger: und darum haben wir jetzt eine sogenannte Übergangslösung.
00:16:42: Martin Steiger: Für mich, wenn man schon auf die europapolitische Ebene geht,
00:16:46: Martin Steiger: ist natürlich die Frage: Sind wir in der Schweiz
00:16:48: Martin Steiger: mit unserer Verwaltung überhaupt in der Lage,
00:16:50: Martin Steiger: mit diesem Europa umzugehen?
00:16:51: Martin Steiger: Und es zeigt sich halt immer wieder,
00:16:52: Martin Steiger: wir sind das eigentlich nicht,
00:16:54: Martin Steiger: von aussen gesehen.
00:16:55: Martin Steiger: Vielleicht tue ich jetzt da dem einen oder anderen in der Verwaltung Unrecht.
00:16:58: Martin Steiger: Die können auch gerne Rückmeldung geben.
00:17:00: Martin Steiger: Es sind übrigens auch Leute aus der Verwaltung immer gerne eingeladen,
00:17:02: Martin Steiger: sich doch mal zu getrauen,
00:17:04: Martin Steiger: bei uns als Gast vorbeizukommen.
00:17:05: Martin Steiger: Die meisten haben leider bis jetzt Angst.
00:17:06: Martin Steiger: Ja, es kommt doch einiges zusammen.
00:17:09: Martin Steiger: Und eben für die paar wenigen Anbieter,
00:17:10: Martin Steiger: und das sind wenige,
00:17:11: Martin Steiger: das wissen wir in der Schweiz,
00:17:12: Martin Steiger: die sagen: «Hey,
00:17:13: Martin Steiger: wir versprechen einen starken Schutz der Nutzerdaten.»
00:17:17: Martin Steiger: Proton macht das.
00:17:18: Martin Steiger: Ich weiss, wir haben das auch schon kontrovers diskutiert,
00:17:20: Martin Steiger: aber sie machen das.
00:17:21: Martin Steiger: Oder auch Theema und ein paar andere.
00:17:23: Martin Steiger: Die haben jetzt halt schon einen Test.
00:17:25: Martin Steiger: Und im Prinzip,
00:17:25: Martin Steiger: wenn man jetzt Nutzerin oder Nutzer ist,
00:17:27: Martin Steiger: dann sollte man sich mal fragen:
00:17:29: Martin Steiger: «Hey,
00:17:29: Martin Steiger: hast Du jetzt schon so eine Bewilligung beantragt? Hast Du Dich schon dazu geäussert,
00:17:33: Martin Steiger: ob Du transparent arbeitest?
00:17:35: Martin Steiger: Oder bist Du ein Provider,
00:17:36: Martin Steiger: der sich wehrt, eben nach Artikel 17, nach dem Prüfmechanismus?»
00:17:41: Martin Steiger: Also erstens: Es kommt die Herausgabeanordnung,
00:17:44: Martin Steiger: dann macht man einen begründeten Einwand.
00:17:47: Martin Steiger: Dann muss geprüft werden: Gibt es einen echten Normenkonflikt,
00:17:49: Martin Steiger: ja oder nein?
00:17:50: Martin Steiger: Interessenabwägung.
00:17:51: Martin Steiger: Dann muss man schauen,
00:17:52: Martin Steiger: wenn es einen echten Normenkonflikt gibt,
00:17:54: Martin Steiger: welches Interesse überwiegt. Dann wird die Anordnung aufgehoben oder bestätigt,
00:17:58: Martin Steiger: und danach könnte irgendeine Sanktion folgen.
00:18:00: Martin Steiger: Aber eben, ich befürchte,
00:18:02: Martin Steiger: dass der Bundesrat mit dieser Bewilligung
00:18:05: Martin Steiger: ja,
00:18:05: Martin Steiger: jetzt eigentlich den Schweizer Providern das Verteidigungsargument nimmt.
00:18:09: Martin Steiger: Ich glaube, es ist völlig klar,
00:18:10: Martin Steiger: aus europäischer Sicht,
00:18:11: Martin Steiger: wenn man da schaut:
00:18:12: Martin Steiger: Gibt es einen echten Normenkonflikt?
00:18:14: Martin Steiger: Vielleicht.
00:18:14: Martin Steiger: Oder der ist jetzt eigentlich aufgehoben durch die Möglichkeit einer Bewilligung.
00:18:18: Martin Steiger: Und dann die Interessenabwägung, wenn man sagt: «Ja,
00:18:20: Martin Steiger: also,
00:18:20: Martin Steiger: wir können unter gewissen Bedingungen schnell die Bewilligung bekommen.»
00:18:23: Martin Steiger: Ja, dann macht das doch bitte.
00:18:24: Martin Steiger: Ja.
00:18:25: Andreas Von Gunten: Also es klingt nicht gut.
00:18:27: Andreas Von Gunten: Es klingt wirklich nicht gut. Und klar,
00:18:28: Andreas Von Gunten: man wird immer wieder sagen,
00:18:29: Andreas Von Gunten: das werde ich dann wahrscheinlich auch wieder hören
00:18:31: Andreas Von Gunten: nach dieser Ausgabe:
00:18:32: Andreas Von Gunten: «Du musst halt nicht straffällig werden,
00:18:33: Andreas Von Gunten: dann hast Du das Problem nicht.»
00:18:35: Andreas Von Gunten: Und das ist ja auch so.
00:18:36: Andreas Von Gunten: Ich will das auch nicht sein.
00:18:38: Andreas Von Gunten: Aber ich sage mir nur,
00:18:39: Andreas Von Gunten: ich hoffe einfach,
00:18:40: Andreas Von Gunten: dass ich nie in diese Mühlen komme,
00:18:42: Andreas Von Gunten: von diesen
00:18:43: Andreas Von Gunten: Ermittlungsbehörden, in welcher Form auch immer,
00:18:45: Andreas Von Gunten: weil das einfach nicht schön ist.
00:18:48: Andreas Von Gunten: Und ich glaube einfach, es wäre angenehmer,
00:18:50: Andreas Von Gunten: wenn man wüsste: Mindestens wenn ich hier in der Schweiz bin,
00:18:52: Andreas Von Gunten: habe ich mit Schweizer Behörden zu tun,
00:18:54: Andreas Von Gunten: in so einem Fall.
00:18:55: Andreas Von Gunten: Und wenn das dann einfach nicht mehr so geht,
00:18:57: Andreas Von Gunten: weil ich mich wehren muss
00:18:58: Andreas Von Gunten: gegen eben, wie Du sagst,
00:18:59: Andreas Von Gunten: bulgarische oder spanische oder was weiss ich,
00:19:01: Andreas Von Gunten: irgendwelche Länder,
00:19:02: Andreas Von Gunten: dann ist das einfach viel, viel schwieriger.
00:19:04: Andreas Von Gunten: Und nochmals:
00:19:04: Andreas Von Gunten: Wir wissen nicht,
00:19:06: Andreas Von Gunten: klar ist das nicht einfach komplette Willkür,
00:19:08: Andreas Von Gunten: versteh mich nicht falsch,
00:19:09: Andreas Von Gunten: aber es passieren einfach immer wieder Fehler.
00:19:12: Andreas Von Gunten: Und ja, ich finde es nicht gut,
00:19:13: Andreas Von Gunten: finde es nicht schön.
00:19:14: Martin Steiger: Ja, ja, es ist natürlich fremd.
00:19:17: Martin Steiger: Und eben muss ich sagen,
00:19:18: Martin Steiger: das mit der Bewilligung ist das eine.
00:19:20: Martin Steiger: Aber wenn Du dann ja mitmachst
00:19:22: Martin Steiger: oder mitmachen musst,
00:19:23: Martin Steiger: als Schweizer Provider
00:19:24: Martin Steiger: oder überhaupt als Schweizer Internetunternehmen,
00:19:26: Martin Steiger: dann hast Du eben auch Pflichten.
00:19:27: Martin Steiger: Zum Beispiel brauchst Du auch eine EU-Vertretung.
00:19:30: Martin Steiger: Und wir kennen die EU-Vertretungsthematik gut.
00:19:32: Martin Steiger: Wir bei Datenschutzpartner haben ja eigentlich,
00:19:34: Martin Steiger: finde ich, ein sehr schnelles, einfaches, attraktives Angebot
00:19:37: Martin Steiger: gemäss Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO Artikel 27,
00:19:40: Martin Steiger: wo man einfach die Vertretung klicken kann.
00:19:42: Martin Steiger: Aber jetzt zum Beispiel die E-Evidence-Vertretung,
00:19:45: Martin Steiger: die wäre viel schwieriger anzubieten,
00:19:47: Martin Steiger: weil die Vertretung voll in die Haftung genommen wird.
00:19:49: Martin Steiger: Die kann dann auch sanktioniert werden.
00:19:51: Martin Steiger: Es ist ein riesiger Aufwand.
00:19:52: Martin Steiger: Das können sich nur grössere Unternehmen leisten,
00:19:55: Martin Steiger: weil Du in der EU jemanden haben musst,
00:19:57: Martin Steiger: der dann auch die Fristen einhalten kann.
00:19:59: Martin Steiger: Zum Teil kurze Fristen und so weiter.
00:20:01: Martin Steiger: Es ist sehr anspruchsvoll.
00:20:03: Martin Steiger: Das ist natürlich ein Kostenfaktor.
00:20:05: Martin Steiger: Swisscom steckt das vermutlich weg.
00:20:07: Martin Steiger: Bei einem Grosskonzern ist es auch okay, dass es das gibt.
00:20:09: Martin Steiger: Aber jetzt bist Du ein Startup in diesem Bereich,
00:20:12: Martin Steiger: das dann vielleicht auch darunter fällt.
00:20:14: Martin Steiger: Ja,
00:20:14: Martin Steiger: also es ist wirklich sehr unangenehm. Und eben,
00:20:16: Martin Steiger: wir reden viel über digitale Souveränität,
00:20:18: Martin Steiger: aber wir sind dann gerade bei Strafverfahren wieder schnell bei «Der Zweck heiligt die Mittel».
00:20:22: Martin Steiger: Ich habe ab und zu auch Opfer von Cybercrime beraten und vertreten.
00:20:26: Martin Steiger: Ich fände es natürlich auch super, wenn man schneller an Daten aus dem Ausland herankommt und so weiter und so fort.
00:20:30: Martin Steiger: Aber irgendwie, wieso man jetzt da nicht hätte warten können,
00:20:33: Martin Steiger: sondern eigentlich all denen in den Rücken fällt in der Schweiz?
00:20:35: Martin Steiger: Es sind halt wenige und nicht nur die, die in der Branche das Sagen haben,
00:20:39: Martin Steiger: aber jetzt fällt man denen in den Rücken,
00:20:41: Martin Steiger: sodass die sich eigentlich gar nicht wirksam wehren können,
00:20:43: Martin Steiger: wenn da so nach der E-Evidence-
00:20:46: Martin Steiger: Verordnung
00:20:47: Martin Steiger: etwas aus der EU eintrudelt.
00:20:48: Martin Steiger: Dann haben sie das Problem.
00:20:50: Martin Steiger: Da muss man als Nutzerinnen und Nutzer dranbleiben.
00:20:52: Martin Steiger: Einmal mehr muss man auch Provider, die man in der Schweiz nutzt, in die Verantwortung nehmen.
00:20:56: Martin Steiger: Also dem Support vielleicht mal schreiben,
00:20:58: Martin Steiger: gerade wenn man jetzt ein ausländischer Kunde ist.
00:20:59: Martin Steiger: Gut, die verstehen es nicht, was wir sagen,
00:21:01: Martin Steiger: wenn wir auf Schweizerdeutsch reden.
00:21:02: Martin Steiger: Aber gerade wenn man ausländischer Kunde ist oder eine Kundin,
00:21:04: Martin Steiger: dann mal anklopfen: «Was macht Ihr eigentlich tatsächlich?»
00:21:07: Martin Steiger: Und eben, wenn ein Anbieter keinen Transparenzbericht hat, ist es ein schlechter Anfang.
00:21:11: Martin Steiger: Dann informiert er ja nicht einmal allgemein und summarisch.
00:21:15: Andreas Von Gunten: Ja,
00:21:15: Andreas Von Gunten: und das bedeutet dann, dass es wahrscheinlich sehr schwierig wird,
00:21:18: Andreas Von Gunten: irgendetwas zu erfahren,
00:21:19: Andreas Von Gunten: wie das mit dieser Umsetzung läuft
00:21:20: Andreas Von Gunten: und wer davon betroffen sein wird.
00:21:22: Andreas Von Gunten: Aber vielleicht haben wir ja mal Glück
00:21:23: Andreas Von Gunten: und bekommen irgendwann wieder etwas zugespielt.
00:21:26: Martin Steiger: Ja, das wäre natürlich erfreulich.
00:21:29: Martin Steiger: Wir werden es sehen.
00:21:30: Martin Steiger: Die,
00:21:31: Martin Steiger: die sich das auf die Fahne schreiben:
00:21:32: Martin Steiger: «Digitale Souveränität, besonderer Schutz der Nutzerinnen und Nutzer» oder ihrer Daten.
00:21:37: Martin Steiger: Wer A sagt, muss auch B sagen.
00:21:39: Martin Steiger: Das gilt für alle einschlägigen Provider.
00:21:42: Martin Steiger: Vielleicht kann man dann auch mal nachhaken.
00:21:44: Martin Steiger: Und natürlich ist eine Möglichkeit:
00:21:45: Martin Steiger: Es gibt zwar keine Sammlung dieser Bewilligungen,
00:21:49: Martin Steiger: denn das ist ja bei einzelnen Departementen oder Bundesämtern,
00:21:52: Martin Steiger: aber die Bundesanwaltschaft wird jeweils informiert,
00:21:55: Martin Steiger: wenn solche Bewilligungen ausgestellt werden.
00:21:57: Martin Steiger: Das liegt auch daran, dass sie für die Strafverfolgung grundsätzlich zuständig wäre.
00:22:00: Martin Steiger: Sie muss natürlich wissen,
00:22:02: Martin Steiger: wer eine Bewilligung hat.
00:22:03: Martin Steiger: Vielleicht können wir dort mal ein BGÖ-Gesuch stellen,
00:22:05: Martin Steiger: mal schauen,
00:22:05: Martin Steiger: ob die Bundesanwaltschaft da bereit ist,
00:22:07: Martin Steiger: Transparenz zu schaffen.
00:22:10: Andreas Von Gunten: Wobei, BGÖ ist ein anderes Thema.
00:22:11: Andreas Von Gunten: Man weiss, es ist kein Prinzip,
00:22:13: Andreas Von Gunten: oder?
00:22:13: Andreas Von Gunten: Sondern wahrscheinlich bekommst Du dann irgendwie die Verfügung,
00:22:16: Andreas Von Gunten: aber mit geschwärzten Namen.
00:22:18: Martin Steiger: Genau.
00:22:19: Andreas Von Gunten: Aber ich bin ziemlich sicher, dass das irgendwann mal passieren wird, von wem auch immer,
00:22:23: Andreas Von Gunten: und wir wieder einmal eine Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.
00:22:30: Sprecher: Haben Dir die Datenschutz-Plaudereien gefallen?
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