DAT279 Wer muss namentlich in einer Datenschutzerklärung genannt werden?

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Legal Session der Datenschutz-Academy:

Namentlich genannte Personen in Datenschutzerklärungen:

Namentliche Nennung des Datenschutzbeauftragten:

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Über die «Datenschutz-Plaudereien»

Rechtsanwalt Martin Steiger und Andreas Von Gunten, Co-Gründer von Datenschutzpartner, plaudern über Aktuelles, Bemerkenswertes und Persönliches rund um den Datenschutz und verwandte Themen.

Impressum: https://www.datenschutzpartner.ch/impressum/

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